Atemschutz

Werden bei Tätigkeiten Stäube, Gase oder Dämpfe frei und ist keine effektive Absaugung dieser Gefahrenstoffe vorhanden, muss Atemschutz getragen werden.

Partikelfilter Schutzstufe P1 bzw. FFP1: für ungiftigen Feinstaub bis zum 4-Fachen des erlaubten Grenzwertes.

Partikelfilter Schutzstufe P2 bzw. FFP2: Einsatz beim Verarbeiten von Weichhölzern wie z.B. Fichte und Kiefer, Fasern von Mineralwolle sowie Rauch. Bis zum 10-Fachen des Grenzwertes erlaubt.

Partikelfilter Schutzstufe P3 bzw. FFP3: Je giftiger oder krebserzeugender ein Stoff, desto niedriger ist sein Grenzwert. Um ein Überschreiten zu vermeiden, sind Filter dieser Schutzstufe einzusetzen, bis zum 30-Fachen des Grenzwertes.

Aktivkohlefilter: Um stark gesundheitsgefährdende Gase und Dämpfe aus der Atemluft zu filtern, sind Atemschutzmaskenmit Aktivkohlefilter erforderlich.

Kombinationsfilter aus Gas und Partikelfilter P2: einzusetzen, wenn gleichzeitig Lösemittel, Gase, Dämpfe und Feinstäube/Partikel auftreten z.B. Farbspritzen, Sprühkleber.

 

Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl des passenden Atemschutzes!