Werden bei Tätigkeiten Stäube, Gase oder Dämpfe frei und ist keine effektive Absaugung dieser Gefahrenstoffe vorhanden, muss Atemschutz getragen werden.
Partikelfilter Schutzstufe P1 bzw. FFP1: für ungiftigen Feinstaub bis zum 4-Fachen des erlaubten Grenzwertes.
Partikelfilter Schutzstufe P2 bzw. FFP2: Einsatz beim Verarbeiten von Weichhölzern wie z.B. Fichte und Kiefer, Fasern von Mineralwolle sowie Rauch. Bis zum 10-Fachen des Grenzwertes erlaubt.
Partikelfilter Schutzstufe P3 bzw. FFP3: Je giftiger oder krebserzeugender ein Stoff, desto niedriger ist sein Grenzwert. Um ein Überschreiten zu vermeiden, sind Filter dieser Schutzstufe einzusetzen, bis zum 30-Fachen des Grenzwertes.
Aktivkohlefilter: Um stark gesundheitsgefährdende Gase und Dämpfe aus der Atemluft zu filtern, sind Atemschutzmaskenmit Aktivkohlefilter erforderlich.
Kombinationsfilter aus Gas und Partikelfilter P2: einzusetzen, wenn gleichzeitig Lösemittel, Gase, Dämpfe und Feinstäube/Partikel auftreten z.B. Farbspritzen, Sprühkleber.
Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl des passenden Atemschutzes!