Gehörschutz

Gehörschutz
Nach der EU-Lärm- Gesetzgebung müssen Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen, wenn der Lärmpegel 80 dB überschreitet.

Dauerhafte Lärmaussetzung über 80 db(A) kann bleibende Gehörschäden bei Arbeitern verursachen.

Die DIN EN 352 unterscheidet:

  1. Gehörschutzstöpsel sind Gehörschützer, die im Gehörgang oder in der Ohrmuschel getragen werden. Sie werden in zwei Klassen unterteilt – Einwegstöpsel für den einmaligen Gebrauch und wiederverwendbare Stöpsel für den mehrmaligen Gebrauch.

Man unterscheidet folgende Arten:

  • fertig geformte Gehörschutzstöpsel
  • vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel
  • Gehörschutz-Otoplastiken
  • Bügelstöpsel
  1. Kapselgehörschützer sind Gehörschützer mit Kapseln, die beide Ohrmuscheln umschließen. Sie haben Universal-, Kopf-, Kinn- oder Nackenbügel oder können an einem Helm befestigt werden.

Wer im Lärmbereich ein geprüftes und zugelassenes Schallschutzmittel ständig und richtig trägt, erleidet keine Gehörschädigung!

Der Gehörschutz soll bequem sitzen, nicht drücken, hautverträglich und hygienisch sein. Er soll die Sprachverständigung und das Erkennen von Warnsignalen ermöglichen.

Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar!