Gehörschutz
Nach der EU-Lärm- Gesetzgebung müssen Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen, wenn der Lärmpegel 80 dB überschreitet.
Dauerhafte Lärmaussetzung über 80 db(A) kann bleibende Gehörschäden bei Arbeitern verursachen.
Die DIN EN 352 unterscheidet:
Man unterscheidet folgende Arten:
Wer im Lärmbereich ein geprüftes und zugelassenes Schallschutzmittel ständig und richtig trägt, erleidet keine Gehörschädigung!
Der Gehörschutz soll bequem sitzen, nicht drücken, hautverträglich und hygienisch sein. Er soll die Sprachverständigung und das Erkennen von Warnsignalen ermöglichen.
Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar!